Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Nukkuaa GmbH fällt unter die Kleinstunternehmen-Regelung.

Nukkuaa GmbH ist trotzdembemüht, die sleep² Webseite im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz - WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die sleep² Webseite.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese App ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Elemente verfügen über die erforderlichen Kontraste
  • Alternativ-Texte fehlen bei einigen wenigen Bildelementen

An der Behebung der Mängel wird gearbeitet.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.09.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Nukkuaa GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 25.09.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services in dieser App werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer App behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – sobitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an hello@sleep2.com mit dem Betreff "Meldung einer Barriere". Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich - dabei sind URL(s) und/oder Bildschirmaufnahmen hilfreich.

Kontakt:

Nukkuaa GmbH

E-Mail: hello@sleep2.com

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft  mit beschränkter Haftung (FFG) wenden.

Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren